100 km/h Regelung

Wenn folgende Vorraussetzungen erfüllt sind, dürfen KFZ Anhänger-Kombinationen auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h schnell fahren.

 

Auf Landstrassen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für PKW mit Anhänger und LKW bis 3,5t Gesamtgewicht mit Anhänger nach wie vor Tempo 80.

 

 

Vorraussetzung: das Zugfahrzeug

 

muss entweder beschrieben sein als

 

PKW

 

Kraftomnibus bis 3,5 t Gesamtgewicht und Tempo 100 Genehmigung oder

 

anderes mehrspuriges Kraftfahrzeug mit max. 3,5t Gesamtgewicht

 

alle Fahrzeuge müssen ABS ausgerüstet sein

 

 

Vorraussetzung: der Anhänger

 

muss

 

für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein

 

 

Vorraussetzung: die Anhängerbereifung

 

darf nicht älter als 6 Jahre sein

 

müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120km/h) aufweisen

 

darf keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch nehmen

 

 

Die mit * versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden wenn:

 

 

eine Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger Schlingerkupplung vorhanden ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder

 

mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbstständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist , dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird.

 

oder das Zugfahrzeug:

 

ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis Tempo 120 km/h vorliegt.

 

 

In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges.

Anhängerverleih Mese

 

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