100 km/h Regelung
Wenn folgende Vorraussetzungen erfüllt sind, dürfen KFZ Anhänger-Kombinationen auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h schnell fahren.
Auf Landstrassen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für PKW mit Anhänger und LKW bis 3,5t Gesamtgewicht mit Anhänger nach wie vor Tempo 80.
Vorraussetzung: das Zugfahrzeug
muss entweder beschrieben sein als
PKW
Kraftomnibus bis 3,5 t Gesamtgewicht und Tempo 100 Genehmigung oder
anderes mehrspuriges Kraftfahrzeug mit max. 3,5t Gesamtgewicht
alle Fahrzeuge müssen ABS ausgerüstet sein
Vorraussetzung: der Anhänger
muss
für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein
Vorraussetzung: die Anhängerbereifung
darf nicht älter als 6 Jahre sein
müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120km/h) aufweisen
darf keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch nehmen
Die mit * versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden wenn:
eine Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger Schlingerkupplung vorhanden ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbstständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist , dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird.
oder das Zugfahrzeug:
ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis Tempo 120 km/h vorliegt.
In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges.
Anhängerverleih Mese
Wegnerstr. 61
47057 Duisburg-Neudorf
Telelefon: 0203 - 350 500
anhaengerverleih.mese@gmail.com
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
von 11.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Samstag
von 11:30 Uhr bis 17:30 Uhr